Unsere Kontaktdaten

Ergotherapie Praxis Kathrin Kunz
Friedrichstraße 74a - 76
24837 Schleswig

Arbeitstherapie

Die Teilhabe am Arbeitsleben ist für Gesundheit und Wohlbefinden so wichtig, dass sie im Sozialgesetzbuch IX gesondert geregelt ist. Ergotherapeuten sind speziell dafür ausgebildet, durch vielfältige Leistungen die Teilhabe von Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen. Dabei kommen arbeitstherapeutische und arbeitsrehabilitative Verfahren in unterschiedlichen Versorgungsbereichen wie der Kranken-, Renten-und Unfallversicherung oder Arbeitsförderung zum Einsatz.

Ergotherapeutische Verfahren sind grundsätzlich klientenzentriert. Das bedeutet, unsere Klienten werden in der Regel am gesamten Behandlungsprozess mit dem Ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit und Lebensqualität aktiv beteiligt. Daher können die folgenden Erläuterungen auch nur beispielhaft sein.

Gesundheitsprobleme und Beeinträchtigungen

  1. Ergotherapeutische Leistungen als Hilfe und Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben sind sinnvoll für Menschen, die aktuell oder schon länger in ihrer Teilhabe am Arbeitsleben beeinträchtigt sind oder ihren Weg in das Arbeitsleben noch nicht gefunden haben. Dies können Menschen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen und Behinderungen sein. Ebenso Patienten mit neurologischen Erkrankungen, in der Suchtrehabilitation oder auch handchirurgischen und orthopädischen Diagnosen.
  2. Profitieren können auch viele junge und ältere Menschen mit erworbenen oder bestehenden Behinderungen, z.B. Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung auf ihrem Weg in das Arbeitsleben oder langzeitarbeitslose Menschen mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen.
  3. Ebenso erfahren Menschen mit und ohne eingetretene Beeinträchtigung durch Angebote der Ergotherapie Unterstützung im Bereich der Prävention z.B. der Arbeitsplatzanpassung im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
  4. Die an der Arbeitswelt orientierte differenzierte Diagnostik führt zur gemeinsamen Erarbeitung einer realistischen beruflichen Perspektive.

Ziele und Aufgaben

  1. Ermittlung, Training und Stabilisierung der Arbeits- bzw. Handlungsfähigkeit(en)
  2. Analyse und Gestaltung der Arbeitsbedingungen (z.B. am bisherigen Arbeitsplatz)
  3. Erarbeitung von Strategien, wie die berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert und unterstützt oder wie ein bestehender Arbeitsplatz erhalten werden kann
  4. Vorbereitung und Durchführung beruflicher Integrations- und Bildungsmaßnahmen
  5. Erarbeitung von Alternativen, wenn eine Erwerbstätigkeit nicht oder noch nicht möglich ist
  6. Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen und Beratung (z.B. Gesundheitsförderung in Betrieben, ergonomische Anpassung des Arbeitsplatzes, Eingliederungsmanagement für schwerbehinderte Menschen oder betriebliches Arbeitstraining)
  7. Beratung und Begleitung von Klienten und Unternehmen bei der Umsetzung der UN-BRK im Sinne der Inklusion in die Arbeitswelt
  8. Unterstützung und Förderung von Menschen in Übergangsphasen z.B. Übergang Schule/Beruf oder Werkstatt für behinderte Menschen/Allgemeiner Arbeitsmarkt.

Tätigkeitsfelder

  1. Fach- und Rehabilitationskliniken und andere Einrichtungen der Rehabilitation
  2. Tageskliniken und Adaptionseinrichtungen
  3. Ergotherapeutische Ambulanzen (z.B. an Kliniken, in ambulanten Rehabilitationszentren und Praxen für Ergotherapie)
  4. Integrationsämter und Integrationsfachdienste
  5. Einrichtungen zur Berufsvorbereitung
  6. Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (RPK)
  7. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  8. Berufliche Trainingszentren (BTZ)
  9. Berufsförderungs- und Berufsbildungswerke (BFW/ BBW)
  10. Tagesstätten
  11. Dienstleister und Praxen mit Programmen zur Unterstützten Beschäftigung (UB) oder Prävention
  12. Betriebe und Beschäftigungsgeber des allgemeinen/ersten und zweiten Arbeitsmarktes

(Quelle: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. - http://www.volle-kraft-im-leben.de)